AGB Seminare

INA RUDOLPH – Lass los & du bist frei!
Coaching/Seminare/Vorträge
Tel. 0173-6026882
Email: Rudolphina@gmx.de
USt-ID: DE137026505

Impressum:
WeiberWirtschaft eG
Anklamer Str. 38
10115 Berlin
Tel.: 030/440223-0
Fax: 030/ 440223-44
mail: infos@weiberwirtschaft.de



1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,
nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der
Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können, je nach Art des Seminars,
von 8 – 30 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots
wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz
und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Vertragsinhalte sind frei über die Webseite buchbare Wochenendseminare, 4-Tages Seminare und 7-Tages Seminare.

Insbesondere wird vereinbart:

1. Der Teilnehmer ist erst verbindlich zum Seminar angemeldet,
wenn der Kursbetrag auf dem angegebenen Konto eingegangen ist.


2. Der Frühbucherrabbatt gilt bei den meisten Seminaren für die Anmeldung bis 1 Monat im Voraus (mit Ausnahmen.)
Im Anmeldeformular auf der Webseite www.inarudolph.de/coacht-termine gibt es ein Auswahlkästchen,
in dem sie den jeweiligen Frühbucherzeitraum erfahren. Wenn Sie sich rechtzeitig anmelden,
das Geld aber nicht in der Frühbucherfrist ( +- 2 Tage) einzahlen, befinden Sie sich nicht mehr in der Frühbucherfrist
und der Rabatt ist verstrichen.


3. Seminarabsage

a) Wenn Sie absagen möchten, tun Sie das bitte so rechtzeitig wie möglich.
Wenn es eine Warteliste gibt, können Sie unproblematisch mit jemand anderem tauschen.

b) Ohne Absage oder bei Absage ab 48 Stunden vor dem Seminar verfällt der Anspruch auf Teilnahme.

c) Bei Absage bis zu 48 Stunden vor dem Seminar bekommen Sie die Möglichkeit,
eins der darauf folgenden Seminare zu besuchen. Wenn Sie sich innerhalb von sechs Monaten
nicht für ein anderes Seminar entscheiden konnten, entfällt der Anspruch.

d) Wenn Sie für das von Ihnen gebuchte Seminar verhindert sind, können Sie Ihren Platz gern an eine andere Person weiter geben.

e) In jedem Fall empfehle ich den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.
Das geht einfach und ist in fünf Minuten gemacht: https://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/eintrittskarten-seminare/seminar-versicherung.html

 

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich einmal bezahlte Gebühren nicht zurück erstatte. Die Seminare sind mein Beruf und um davon leben zu können, benötige ich eine gewisse Planungssicherheit. Ich richte auch den Grad an Werbung nach dem jeweiligen Stand der Anmeldungen aus und versuche, ein gutes Gleichgewicht zu finden.


3.  Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn Sie sich auf der Veranstalterwebseite
für eine Veranstaltung mit Name, Adresse und Telefonnummer eintragen.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
Bitte prüfen Sie auch Ihren Spamordner.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich sobald der Seminarbetrag auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen ist.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Firmenveranstaltung, schließt der Veranstalter
mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag
über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung
so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände
nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle
des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

4.3 Der Teilnehmer kann per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen oder, im vorher persönlich vereinbarten
Ausnahmefall, in bar, direkt vor der Veranstaltung.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen,
werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive  der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, erscheint der Teilnehmer z.B.
am Veranstaltungstag nicht zum Seminar, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr
in Rechnung zu stellen. Es bleibt dem Teilnehmer weiterhin vorbehalten, einen Ersatz zu finden und jemand anderen
an seiner statt teilnehmen zu lassen



6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört,
oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf
der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer
von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen,
die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.
Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme
und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden
bewahrt werden kann. Auch im Falle von wichtigen Medikamenteneinnahmen ist der Veranstalter
im eigenen Interesse in Kenntnis zu setzen.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.
Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko.
Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 

7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung,
über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der
Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,
den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Alle Nahrungsunverträglichkeiten oder spezielle Bedürfnisse liegen in der Verantwortung des Teilnehmers,
sie rechtzeitig vor dem Seminar beim Veranstalter anzumelden, so dass darauf noch reagiert werden kann.

 

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